Am 8.August ist wieder Weltkatzentag.
Dieser Tag sollte alle Tierfreund und Katzenhalter zum Nachdenken anregen: Ein freilebendes Katzenpärchen bringt es im Laufe von 10 Lebensjahren auf über 1 Mio. Nachkommen !
In Anbetracht dieser Zahl stellt sich hier nicht mehr die Frage über das Für und Wider einer Kastration. Viele dieser frei geborenen Tiere werden, bedingt auch durch Inzucht, behindert oder bereits krank geboren; Infektionen/Krankheiten wie FIB, FIV, Katzenschnupfen können sich ungehindert weiter verbreiten und sterben unter diesen Umständen oft qualvoll. Eine Lebensqualität ist diesen Tieren in vielen Fällen nicht gegeben.

Wünschenswert wäre – als kleiner Tropfen auf den heißen Stein – zumindest die Kastration des Freigängers Katers. Dieser Eingriff erfolgt unter Narkose und ist für den Kater gesundheitlich leicht zu verkraften als eine Operation mit Sterilisation bei der Katze. Innerhalb eines ½ Tages ist der Kater wieder fit.
Auch ist dieser Eingriff finanziell wesentlich günstiger als die OP.

Wir können nur – wie jedes Jahr – alle Katzenfreunde aufrufen sich zum Wohle des Tieres für diesen Eingriff zu entscheiden. Das Markieren mit Urin des Katers, die Rolligkeit/Scheinträchtigkeit der Katze entfällt und es wird so ein entspanntes Leben für Mensch und Tier möglich.

Alle Tierschutzvereine, Tierheime sind überbelegt mit Katzen, die niemand mehr haben will, oder die sich unkontrolliert vermehrt haben. All diese Kosten – Kastration, Untersuchungen, medizinische Behandlungen, können von den Vereinen nicht mehr aufgefangen werden. Hier werden die Gemeinden, der Gesetzgeber aufgefordert sich um dieses Problem zu kümmern um die Arbeit der Tierschützer zu entlasten.

Unter www.katzenschutzverordnung.de können Sie sich über die Katzenschutzverordnung mit Ziel der Kastration jedes Tieres informieren. Vorreiter ist hier die Stadt Paderborn, die seit 2008 sich engagiert und das Katzenelend so minimiert.
Das Bundestierschutzministerium BMELV begrüßt den Vorstoß einzelner Städte und Gemeinden. Dem Staatsziel Tierschutz wird sich in folgenden Städten gestellt:
1. Paderborn seit 2008
2. Düsseldorf seit 2010
3. Delmenhorst seit 2010
4. Bunde seit 2010
5. Oer-Erkenschwick seit 2010
6. Salzgitter seit 2010
7. Bad Dürrenberg seit 2010

Gesucht werden dringend Pflegestellen, die den Tieren – vorübergehend – ein neues Zuhause bieten können. Mit Geldspenden wird geholfen die dringend notwendigen Kastrationen zu bezahlen. Wir sind für jede Hilfe dankbar.

Konto 249500
BLZ 57069238 Raiba Asbach

Bitte beachten Sie die neue Telefonnummer und unsere neue E-mail-Adresse vom Tierschutzverein Rhein/Wied eV.
Mobil 0160-2122742
E-mail: tierschutzvereinrheinwied@yahoo.de

Bei steigenden Temperaturen und zunehmender Sonneneinstrahlung sollten Tierhalter ihre Gefährten besonders genau beobachten, um eventuelle Veränderungen im Verhalten sofort feststellen und entsprechend schnell reagieren zu können.

Gefahr von Sonnenbrand

Auch Hunde können auf unbehaarten Stellen einen Sonnenbrand bekommen. Ausreichend Trinkwasser muss den Tieren immer zur Verfügung stehen. Mineralwasser mit Kohlensäure eignet sich nicht allerdings nicht. Ideal ist es, wenn die Mitbewohner auf vier Pfoten selbst entscheiden können, wann sie in der Wohnung - oder im Keller - ein kühles Plätzchen aufsuchen, an dem für sie angenehme Temperaturen herrschen.

Quelle:

Deutscher Tierschutzbund e.V.

Seit 2 Jahren gibt es in Österreich die Verpflichtung zur Kennzeichnung von Hunden, jetzt hat es das Ministerium auch geschafft, die zugehörige amtliche Datenbank einzurichten.

Nachdem die verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung von Hunden schon 2008 eingeführt wurde und am 1.1.2010 alle Übergangsbestimmungen ausgelaufen sind, hat es das zuständige Ministerium nach 2 Jahren endlich geschafft, eine amtliche Datenbank zur Verfügung zu stellen.

Die Datenbank wird vom österreichischen Bundesrechenzentrum betrieben und steht Hundehaltern kostenlos zur Verfügung. Sowohl die Registrierung von Tieren, als auch die Datenpflege und Änderung der Daten ist durch die Hundehalter möglich.

Um die Datenbank benutzen zu können ist eine Anmeldung bei der Heimtierdatenbank notwendig. Dafür ist eine aktivierte Bürgerkarte Voraussetzung, zusätzlich brauchen die Hundehalter für die Bestätigung der Anmeldung eine funktionierende eMail-Adresse.
Heimtierdatenbank für Hunde!

Stichwort Chip-Pflicht: Um entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hunde auf ihre HalterInnen einfacher, rascher und effizienter zurückführen zu können, wurde die Kennzeichnung und Registrierung von Hunden vorgeschrieben.

Diese Seite soll Ihnen die Registrierung Ihres Hundes in der Heimtierdatenbank für Hunde bzw. das Einsehen der Daten auf bequeme Weise ermöglichen. Weiters können Sie hier Änderungen der Daten Ihrer Hunde durchführen und Änderungen die Haltung betreffend melden, wie zum Beispiel die Abgabe an einen neuen Halter bzw. die Übernahme eines Tieres von einem anderen Halter.

Zur Aktivierung der Bürgerkarte und deren Nutzung finden Sie alle dazu notwendigen Informationen auf www.buergerkarte.at.
Suche in der Heimtierdatenbank

Dieses Service ist auch ohne Anmeldung verfügbar. Die Suche ermöglicht es nach Registrierten Hunden über den Chipcode zu suchen.

Wenn das Tier in der Datenbank gefunden wurde, werden Ihnen dazu entweder die freigegebenen Kontaktdaten des Halters, oder wenn das Tier bei einer Meldestelle eingetragen ist, die freigegebenen Kontaktdaten der Meldestelle angezeigt.

Jedenfalls werden der Name, die Rasse und das Geschlecht des Tieres im Suchergebnis angezeigt.

http://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at

Mit Tieren im Urlaub

Anreise und Aufenthalt frühzeitig planen.

Der Sommer naht, jetzt heißt es für viele: Ab in den Urlaub! Aber was tun mit Hund und Katze?

Jedes Jahr stellen sich zahlreiche Tierbesitzer diese Frage. Wer sich frühzeitig über Anreise und Aufenthalt informiert, kann die schönste Zeit des Jahres entspannt gemeinsam mit seinem Tier verbringen.

Sollen Hund und Katze mitgenommen werden, heißt es auch für sie “Sachen packen”. Fressnäpfe und das Lieblingsspielzeug gehören ebenso dazu wie das Futter, denn häufig ist die gewohnte Sorte nicht am Ferienort erhältlich. In einigen
Ländern ist es Pflicht, Hunden in öffentlichen Verkehrsmitteln Leine und Maulkorb anzulegen, daher sollten auch diese eingepackt werden.

Wer Hund oder Katze in ein anderes EU-Land mitnehmen will, braucht dafür den EU Heimtier-Ausweis. Erhältlich ist er beim Tierarzt. Bei Reisen nach Großbritannien, Schweden, Irland und Malta sind zusätzlich Nachweispflichten über eine
Tollwutimmunisierung sowie Behandlung gegen Bandwürmer und Zecken von Nöten. Hierüber sollten Tierbesitzer rechtzeitig mit ihrem Tierarzt sprechen.

Entspannt ans Ziel mit ausreichend Pausen.

Auch bei der Anreise gilt es, verschiedene Aspekte zu beachten. Bei einer Autofahrt sollten Hunde und Katzen in einer mit einer weichen Decke ausgelegten Transportbox mitgenommen werden. Tierhalter sollten auf regelmäßige
Pausen, frisches Wasser und ausreichend Kühle achten. Auch bei Flugreisen werden Hunde und Katzen in Transportboxen mitgenommen, mittelgroße und große Hunde normalerweise im Frachtraum, kleine Hunde und Katzen in der Regel im Passagierraum. Allerdings sind besonders lange Flugreisen für viele Tiere aufgrund mangelnder Bewegungsfreiheit strapaziös. Ähnlich ist es bei mehreren Stunden dauernden Zugfahrten ohne längere Pausen.

Krankheiten im Ausland: Infektionskrankheiten und Unfälle
Wie Menschen so sind auch Hunde und Katzen nicht davor gefeit, im Urlaub krank zu werden. Besonders in südlichen Urlaubsländern häufen sich die Gefahren, etwa durch die von Zecken übertragenen Infektionskrankheiten Babesiose, Ehrlichiose oder Borreliose. Auch die durch Sand- oder Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose oder die durch Mücken übertragbare Herzwurmkrankheit Dirofilariosis sind gefährlich. Bislang sind nur für die Borreliose
und Babesiose Impfstoffe vorhanden.

Im Gebrauch von Antiparasitenmitteln, die verhindern, dass Hunde und Katzen von blutsaugenden Insekten gestochen werden und Parasiten wie Würmer und Insekten töten können, sehen Tierärzte  einen wesentlichen
Schutz. “Sie raten, regelmäßig Antiparasitika zu verwenden, insbesondere vor Reisen in den Mittelmeerraum oder in subtropische und tropische Länder”.  Jedoch hilft auch diese nicht vor Alltagsunfällen wie einem Dorn in der
Pfote oder einer Schnittverletzung. Tierärzte empfehlen daher eine Tierkrankenversicherung: “Die Tierkrankenversicherung PetCare der Helvetia z.B. enthält einen Auslandsreiseschutz von vier Monaten. Sollten Hund oder Katze während des Urlaubs, etwa aufgrund einer verletzten Pfote, zum Tierarzt müssen, werden diese Kosten von der Tierkrankenversicherung übernommen.”

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