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Die Hundesteuer wird von den Städten und Gemeinden erhoben um vor allem ordnungspolitische Ziele zu verfolgen. Das bedeutet im Klartext die Begrenzung der Hundehaltung und der damit verbundenen Verunreinigungen und der erhöhten Gefahren. Diese Umstände rechtfertigen, im Unterschied zu anderen Tierarten, die Erhebung dieser Steuer.

Rechtsgrundlage sind Gesetze des Landes bzw. Kommunalabgabegesetze, die die Gemeinden zur Steuererhebung verpflichten oder zum Erlass entsprechender Steuersätze berechtigen. Das Geld aus der Hundesteuer geht in den normalen Gemeindehaushalt. Eine zweckgebundene Nutzung ist steuerrechtlich verboten.

Variationen der Abgabesätze werden von den Ländern aber zugelassen. So kann sich der Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für sogenannte „Kampfhunde” wesentlich erhöhen. Dagegen ist das Halten z. B. von Blindenhunden, Diensthunden, Rettungshunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern von der Steuer befreit.

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Tierschutz in der Familie

katze1Obwohl offiziell kein Bereitschaftsdienst angeboten wird, erhalten wir immer wieder Anrufe von Bürgern, die bspw. einen Fundhund/Fundkatze melden wollen oder ein verletztes Tier gefunden haben. Auch gibt es viele Tiere, die durch Scheidung oder Erkrankung des Besitzers einen neuen Menschen für sich suchen.
Um die Zeit zwischen Aufnahme und Vermittlung eines Tieres zu überbrücken, suchen wir tierliebe und einfühlsame Menschen, die einem solchen Tier eine zeitlich begrenzte Pflegestelle bieten möchten.

Aufgabe als Pflegeeltern ist es, das Tier als vorübergehendes Familienmitglied aufzunehmen und seiner Art entsprechend zu versorgen, d. h. Gassi gehen (bei Hunden), kämmen/bürsten und natürlich den Tieren das geben, was sie zuvor häufig entbehren mussten: Liebe und Vertrauen in den Menschen! Die Versorgungskosten (Futter, Tierarzt, etc.) für das Pflegetier werden vom Verein erstattet.

Bei der Entscheidung, Pflegestelle zu werden, steht natürlich in erster Linie die Liebe zum Tier im Vordergrund. Aber auch andere Gründe können bei der Entscheidungsfindung helfen: Unter Umständen sind Sie noch jung/ oder schon älter und können aktuell nicht (mehr) die Verantwortung für ein ganzes Tierleben übernehmen. Dann bietet Ihnen das Konzept ‘Pflegestelle’ die Möglichkeit, ein Tier zu versorgen, ohne sogleich für 10-15 Jahre daran gebunden zu sein. Vielleicht wissen Sie auch noch nicht, ob ein Hund oder eine Katze wirklich zu Ihnen passt. Dann ist Pflegestelle sein, die ideale Gelegenheit das auszuprobieren, ohne dass Sie nachher ein schlechtes Gewissen haben müssen, wenn Sie feststellen, dass ein Hund doch mehr Zeit beansprucht, als Sie erübrigen können. Oder Sie haben einfach Freude daran, ein Tier, das in seinem alten Zuhause nicht mehr gewollt ist, aufzubauen und ihm zunächst die Liebe zu geben, die ihm gefehlt hat. Sie ersparen dem Tier den zwischenzeitlichen Aufenthalt in einem meist überfüllten Tierheim und steigern seine Vermittlungschancen. Denn mit Ihrer Beobachtung der Stärken und Schwächen des Tieres helfen Sie mit, ein passendes Zuhause zu finden. Während der Pflegezeit steht Ihnen unser Vorstand sowie die aktiven Vereinsmitglieder natürlich jederzeit beratend und unterstützend zur Seite.

Bei Interesse freuen wir uns über Ihren Anruf unter 02683/607008 oder über Ihre E-Mail an info@tierschutzverein-rhein-wied.de. Gerne können Sie auch unseren monatlichen Stammtisch besuchen. Dieser findet wieder am 28. Oktober 2009 um 20 Uhr in der Gaststätte „Zur Post” in Sankt Katharinen statt.