Bei steigenden Temperaturen und zunehmender Sonneneinstrahlung sollten Tierhalter ihre Gefährten besonders genau beobachten, um eventuelle Veränderungen im Verhalten sofort feststellen und entsprechend schnell reagieren zu können.
Gefahr von Sonnenbrand
Auch Hunde können auf unbehaarten Stellen einen Sonnenbrand bekommen. Ausreichend Trinkwasser muss den Tieren immer zur Verfügung stehen. Mineralwasser mit Kohlensäure eignet sich nicht allerdings nicht. Ideal ist es, wenn die Mitbewohner auf vier Pfoten selbst entscheiden können, wann sie in der Wohnung - oder im Keller - ein kühles Plätzchen aufsuchen, an dem für sie angenehme Temperaturen herrschen.
Quelle:
Deutscher Tierschutzbund e.V.

Die Hundesteuer wird von den Städten und Gemeinden erhoben um vor allem ordnungspolitische Ziele zu verfolgen. Das bedeutet im Klartext die Begrenzung der Hundehaltung und der damit verbundenen Verunreinigungen und der erhöhten Gefahren. Diese Umstände rechtfertigen, im Unterschied zu anderen Tierarten, die Erhebung dieser Steuer.
Rechtsgrundlage sind Gesetze des Landes bzw. Kommunalabgabegesetze, die die Gemeinden zur Steuererhebung verpflichten oder zum Erlass entsprechender Steuersätze berechtigen. Das Geld aus der Hundesteuer geht in den normalen Gemeindehaushalt. Eine zweckgebundene Nutzung ist steuerrechtlich verboten.
Variationen der Abgabesätze werden von den Ländern aber zugelassen. So kann sich der Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für sogenannte „Kampfhunde” wesentlich erhöhen. Dagegen ist das Halten z. B. von Blindenhunden, Diensthunden, Rettungshunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern von der Steuer befreit.
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